Beitragsordnung
Die Änderung der Beitragsordnung wurde durch die Mitgliedervertreterversammlung am 18.11.2011 genehmigt.
Diese Beitragsordnung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.
Aufnahmegebühr: 15 Euro
Aufnahmegebühr ohne Mitgliedsbeitrag: 15 Euro
( Auszubildende bei Mitgliedschaft eines Elternteiles)
Mitgliedsbeitrag:
Jahreseinnahmen bis 10.000 Euro 50 Euro
Von 10.001 Euro bis 15.000 Euro 60 Euro
Von 15.001 Euro bis 20.000 Euro 80 Euro
Von 20.001 Euro bis 30.000 Euro 110 Euro
Von 30.001 Euro bis 35.000 Euro 120 Euro
Von 35.001 Euro bis 40.000 Euro 130 Euro
Von 40.001 Euro bis 50.000 Euro 160 Euro
Von 50.001 Euro bis 55.000 Euro 170 Euro
Von 55.001 Euro bis 70.000 Euro 180 Euro
Von 70.001 Euro bis 80.000 Euro 200 Euro
Von 80.001 Euro bis 90.000 Euro 250 Euro
Ab 90.001 Euro 300 Euro
Bei gemeinsamer Steuererklärung werden die Einnahmen von beiden Ehepartnern zusammengefasst, falls beide Ehepartner ordentliche Mitglieder sind.
Werden für ein neues Mitglied Steuererklärungen für 2 Jahre gemacht, so werden die Einnahmen aus beiden Jahren zur Berechnung des Beitrages zusammengerechnet.
Die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag beinhalten die aktuelle Mehrwertsteuer und werden per Lastschriftverkehr eingezogen
Die Bemessungsgrenze berechnet sich wie folgt:
Arbeitslohn bzw. Gehalt +Lohnersatzleistungen die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
+Renten mit ihren Bruttowerten (nicht Ertragsanteil)
+Zinseinnahmen
+10 e Abschreibungen bzw. Abschreibungen nach dem FGG
+Mieteinnahmen oder die höheren Werbungskosten
Eckhard Schubert
1. Vorsitzender